Anmelden Gratis testen
SELBSTÄNDIG WERDEN

Einzelfirma gründen
in der Schweiz: So geht's in 15 Minuten

Eine Einzelfirma zu gründen ist überraschend einfach: Kein Notar, kein Mindestkapital, kein Gang zum Handelsregister. Hier steht alles, was du wissen musst.

E
Einzly Redaktion
Buchhaltung & Steuern
7 Min. Lesezeit
15. Jan. 2026
Aktualisiert: Feb. 2026

01 Was ist eine Einzelfirma?

Die Einzelfirma (auch Einzelunternehmen) ist die einfachste Rechtsform in der Schweiz. Du brauchst weder einen Gesellschaftsvertrag noch Mitgründer. Du bist gleichzeitig Inhaber, Geschäftsführer und alleiniger Entscheidungsträger. Die Einzelfirma ist keine eigene juristische Person — sie ist rechtlich betrachtet einfach du selbst, der ein Geschäft betreibt.

Das hat zwei wichtige Konsequenzen: Erstens ist die Gründung extrem unkompliziert. Kein Notar, kein Mindestkapital, keine Statuten. Du meldest dich bei der AHV-Ausgleichskasse als selbständig erwerbend an — und fertig. Zweitens bedeutet es aber auch, dass du als Inhaber unbeschränkt mit deinem Privatvermögen haftest. Es gibt keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen.

In der Praxis ist die Einzelfirma die beliebteste Rechtsform für Freelancer, Berater, Handwerker und alle, die allein starten. Über 60% aller Schweizer Unternehmen sind Einzelfirmen.

Einzelfirma vs. GmbH Bei einer GmbH ist das Privatvermögen geschützt (Haftung auf Stammkapital beschränkt), dafür brauchst du einen Notar, CHF 20'000 Stammkapital und doppelte Buchführung. Für den Start ist die Einzelfirma fast immer die bessere Wahl.

02 Voraussetzungen

Die Hürden für die Gründung einer Einzelfirma sind bewusst tief gehalten. Das Schweizer Recht will es einfach machen, selbständig zu werden. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Kein Mindestkapital: Du brauchst kein einziges Franken Startkapital. Es gibt keine gesetzliche Anforderung
  • Kein Notar: Du musst keinen Notar aufsuchen. Keine öffentliche Beurkundung, keine Statuten
  • Firmenname muss Familienname enthalten: Das ist gesetzliche Pflicht. Du darfst Zusätze anfügen (z.B. «Müller Webdesign» oder «Anna Meier Coaching»), aber dein Familienname muss im Firmennamen vorkommen
  • Wohnsitz in der Schweiz: Du brauchst einen Wohnsitz oder zumindest einen festen Geschäftssitz in der Schweiz
  • Handlungsfähigkeit: Du musst volljährig (18 Jahre) und urteilsfähig sein
Firmenname: Verwechslungsgefahr vermeiden Dein Firmenname darf nicht mit bestehenden, im Handelsregister eingetragenen Firmen verwechselbar sein. Prüfe vorher auf zefix.ch, ob dein Wunschname bereits vergeben ist.

03 Schritt-für-Schritt: Einzelfirma gründen

Die Gründung einer Einzelfirma ist keine bürokratische Herausforderung. Die meisten Schritte erledigst du online oder per Post. Hier der komplette Ablauf:

  1. Tätigkeit aufnehmen: Rein rechtlich existiert deine Einzelfirma ab dem Moment, in dem du die erste Geschäftstätigkeit ausübst. Es gibt keinen formellen Gründungsakt
  2. AHV-Anmeldung bei der Ausgleichskasse: Das ist der wichtigste Schritt. Melde dich bei der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnkantons als «selbständig erwerbend» an. Du brauchst: Personalausweis, Nachweis der Selbständigkeit (z.B. erste Rechnungen, Aufträge oder Businessplan), allenfalls Abmeldung beim bisherigen Arbeitgeber
  3. Geschäftskonto eröffnen: Eröffne ein separates Bankkonto für dein Geschäft. Rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen — es trennt private und geschäftliche Finanzen sauber
  4. Optional: HR-Eintrag: Unterhalb von CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Handelsregistereintrag freiwillig. Darüber wird er Pflicht (mehr dazu im nächsten Abschnitt)
  5. MWST prüfen: Ab CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz bist du MWST-pflichtig. Darunter kannst du dich freiwillig registrieren. Die Anmeldung erfolgt online bei der ESTV
  6. Buchhaltung einrichten: Ab dem ersten Tag musst du Einnahmen und Ausgaben erfassen. Eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt unter CHF 500'000 Umsatz
Checkliste: Gründung Einzelfirma
[x] Geschäftstätigkeit definiert
[x] AHV-Anmeldung bei Ausgleichskasse
[x] Geschäftskonto eröffnet
[ ] HR-Eintrag (optional unter CHF 100'000)
[ ] MWST-Anmeldung (Pflicht ab CHF 100'000)
[x] Buchhaltung eingerichtet
Die Ausgleichskasse entscheidet Die AHV-Ausgleichskasse prüft, ob du wirklich selbständig erwerbend bist. Wichtige Kriterien: Du trägst das wirtschaftliche Risiko, arbeitest für mehrere Auftraggeber und bestimmst deine Arbeitszeit selbst. Wer nur einen einzigen Kunden hat, wird möglicherweise als «unselbständig» eingestuft.

04 HR-Eintrag: Pflicht oder freiwillig?

Der Handelsregistereintrag ist eines der meistmissverstandenen Themen bei der Einzelfirma. Die Regel ist klar: Ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Unterhalb dieser Schwelle ist er freiwillig — aber oft trotzdem sinnvoll.

Vorteile eines freiwilligen HR-Eintrags:

  • Firmennamen-Schutz: Dein Firmenname ist in deinem Kanton geschützt. Niemand anderes darf einen verwechselbaren Namen verwenden
  • Mehr Vertrauen: Ein HR-Eintrag wirkt professionell. Kunden und Partner sehen, dass dein Unternehmen registriert ist
  • Voraussetzung für gewisse Aufträge: Manche Auftraggeber (besonders die öffentliche Hand) verlangen einen HR-Eintrag
  • Bankenkonto: Einige Banken verlangen einen HR-Auszug für die Eröffnung eines Geschäftskontos

Nachteile: Der Eintrag kostet je nach Kanton ca. CHF 120–400, und du bist danach im öffentlichen Register einsehbar. Zudem kann das Betreibungsamt direkt auf deine HR-Daten zugreifen.

JahresumsatzHR-EintragBuchführung
Unter CHF 100'000FreiwilligVereinfacht (EAR)
CHF 100'000 – 499'999PflichtVereinfacht (EAR)
Ab CHF 500'000PflichtOrdentlich (doppelt)

05 Versicherungen und Vorsorge

Als Inhaber einer Einzelfirma bist du selbständig erwerbend. Das verändert deine Versicherungssituation grundlegend gegenüber einem Anstellungsverhältnis. Manche Versicherungen sind obligatorisch, andere freiwillig aber empfohlen.

VersicherungStatusDetails
AHV/IV/EOObligatorischBeiträge: 5.371% bis 10.6% des Nettoeinkommens. Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse. Minimum: CHF 514/Jahr
BVG (2. Säule)FreiwilligSelbständige können sich freiwillig bei einer Vorsorgeeinrichtung versichern. Ohne BVG entfällt der Arbeitgeberbeitrag
Unfallversicherung (UVG)SituationsabhängigPflicht nur, wenn du Angestellte beschäftigst. Für dich selbst: empfohlen, aber freiwillig
KrankentaggeldFreiwilligDringend empfohlen. Bei Krankheit hast du als Selbständiger keinen Lohnfortzahlungsanspruch
BerufshaftpflichtFreiwilligJe nach Branche sehr sinnvoll. Schützt bei Schäden, die du Dritten im Rahmen deiner Tätigkeit verursachst
Säule 3aFreiwilligSteuerlich absetzbar. Ohne BVG: max. 20% des Nettoeinkommens (max. CHF 36'288/Jahr 2026). Mit BVG: max. CHF 7'258/Jahr
Vorsorgelücke beachten Ohne BVG und Säule 3a riskierst du eine erhebliche Vorsorgelücke im Alter. Die AHV allein deckt typischerweise nur 40–50% des bisherigen Einkommens ab. Kümmere dich frühzeitig um deine Altersvorsorge.

06 Erste Schritte nach der Gründung

Du bist offiziell selbständig — und jetzt? In den ersten Wochen nach der Gründung solltest du ein paar grundlegende Dinge einrichten, damit dein Einzelunternehmen von Anfang an professionell läuft.

  1. Buchhaltung vom ersten Tag an: Erfasse jede Einnahme und jede Ausgabe. Unter CHF 500'000 Jahresumsatz genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR). Richte dir ein System ein — ob Excel, Software oder eine App wie Einzly
  2. MWST-Pflicht prüfen: Wirst du im ersten Jahr voraussichtlich CHF 100'000 Umsatz erreichen? Dann melde dich proaktiv bei der ESTV für die MWST an. Du kannst dich auch freiwillig registrieren, z.B. wenn du grosse Einkäufe (Vorsteuer) hast
  3. Erste Rechnung erstellen: Deine Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten: Name und Adresse (Rechnungssteller und Empfänger), Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag, Zahlungskonditionen. Falls MWST-pflichtig: MWST-Nummer und Steuerbetrag
  4. Belege sammeln: Gewöhne dir von Anfang an eine Routine an. Jeder geschäftliche Beleg wird sofort digitalisiert oder abgelegt. 10 Jahre Aufbewahrungspflicht — besser früh anfangen als später suchen
  5. Separate Konten: Trenne private und geschäftliche Finanzen konsequent. Ein eigenes Geschäftskonto macht die Buchhaltung massiv einfacher und schützt dich bei einer Steuerprüfung
Steuerreserven bilden Lege von Anfang an ca. 25–30% deines Gewinns für Steuern und AHV-Beiträge zur Seite. Die provisorische Steuerrechnung kommt sonst als unangenehme Überraschung.

07 Einzelfirma mit Einzly starten

Einzly wurde genau für diesen Moment gebaut: Du hast deine Einzelfirma gegründet und brauchst jetzt ein Tool, das Rechnungen, Buchhaltung und MWST ohne Vorkenntnisse erledigt. Kein Buchhaltungsstudium nötig, kein Treuhänder-Abo.

Was Einzly dir ab Tag 1 bietet:

  • Rechnungen mit Swiss QR-Code: Erstelle professionelle Rechnungen mit QR-Zahlschein in Sekunden. Alle gesetzlichen Pflichtangaben sind automatisch dabei
  • Automatische Buchhaltung: Erfasse Einnahmen und Ausgaben, Einzly kategorisiert automatisch und erstellt deine EAR
  • MWST-Abrechnung: Falls du MWST-pflichtig bist, berechnet Einzly alles automatisch — ob effektive Methode oder Saldosteuersatz
  • Digitale Belege: Fotografiere Quittungen direkt in der App. Sie werden automatisch dem richtigen Geschäftsvorfall zugeordnet
  • Jahresabschluss als PDF/ZIP: Am Jahresende exportierst du alles auf Knopfdruck — bereit fürs Steueramt oder deinen Treuhänder
30 Tage gratis testen Starte mit Einzly, erstelle deine erste Rechnung und sieh selbst, wie einfach Buchhaltung sein kann. Keine Kreditkarte nötig.

08 Häufige Fragen zur Einzelfirma

Was kostet es, eine Einzelfirma zu gründen?

+

Die Gründung einer Einzelfirma ist kostenlos. Es gibt kein Mindestkapital und keinen Notar. Wenn du dich freiwillig ins Handelsregister einträgst, fallen je nach Kanton ca. CHF 120–400 an Gebühren an. Die AHV-Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist ebenfalls kostenlos.

Brauche ich von Anfang an einen Treuhänder?

+

Nein. Als Einzelfirma darfst du deine Buchhaltung komplett selbst führen. Mit einem Tool wie Einzly erledigst du Rechnungen, Buchhaltung und MWST ohne Buchhaltungskenntnisse. Einen Treuhänder brauchst du erst, wenn deine Geschäftsfälle komplex werden — oder wenn du es einfach bequemer willst.

Kann ich später von einer Einzelfirma zur GmbH wechseln?

+

Ja, das ist jederzeit möglich. Du gründest eine GmbH (Mindestkapital CHF 20'000, Notar nötig) und überträgst die Geschäftstätigkeit. Viele Selbständige starten als Einzelfirma und wechseln erst bei wachsendem Umsatz oder wenn sie die Haftung beschränken wollen.

Hafte ich mit meinem Privatvermögen?

+

Ja. Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma haftest du unbeschränkt und persönlich mit deinem gesamten Privatvermögen. Es gibt keine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Deshalb ist eine Berufshaftpflichtversicherung je nach Branche sinnvoll.