01 Steuerarten im Überblick
Als Freelancer in der Schweiz bist du mit mehreren Steuer- und Abgabearten konfrontiert. Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber vieles automatisch abzieht, musst du dich als Selbständiger um alles selbst kümmern. Hier die drei Hauptkategorien:
| Abgabe | An wen | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Einkommenssteuer | Bund + Kanton + Gemeinde | Jährlich (Steuererklärung) |
| AHV/IV/EO | Kantonale Ausgleichskasse | Quartalsweise Akonto |
| MWST | ESTV (Eidg. Steuerverwaltung) | Quartals- oder halbjährlich |
Die Einkommenssteuer wird auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Sätze sind progressiv — je mehr du verdienst, desto höher der Prozentsatz. Die genaue Höhe hängt stark von deinem Wohnkanton und deiner Gemeinde ab.
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind als Selbständiger obligatorisch. Du zahlst den gesamten Beitrag selbst (es gibt keinen Arbeitgeberbeitrag). Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse.
Die MWST wird nur fällig, wenn dein weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht oder übersteigt. Darunter bist du befreit — kannst dich aber freiwillig registrieren.
02 Einkommenssteuer als Freelancer
Als Freelancer wird dein Geschäftsgewinn als Einkommen besteuert. Es gibt keine separate «Unternehmenssteuer» für Einzelfirmen — dein Gewinn fliesst direkt in deine persönliche Steuererklärung ein. Die Steuer wird auf drei Ebenen erhoben:
- Direkte Bundessteuer: Progressive Tarife von 0% bis max. 11.5%. Für die meisten Freelancer liegt der effektive Satz zwischen 2% und 8%
- Kantonssteuer: Variiert stark nach Kanton. Zürich, Bern und Basel-Stadt haben tendenziell höhere Sätze; Zug, Schwyz und Nidwalden niedrigere
- Gemeindesteuer: Ein Zuschlag auf die Kantonssteuer, der von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist
Alle drei Steuern zusammen können je nach Wohnort und Einkommenshöhe zwischen 15% und 40% deines steuerbaren Einkommens ausmachen.
Die provisorische Steuerrechnung: Nach Einreichung deiner ersten Steuererklärung erhältst du eine provisorische Steuerrechnung für das laufende Jahr. Diese basiert auf deinem Vorjahreseinkommen. Falls sich dein Einkommen stark verändert (nach oben oder unten), kannst du bei der Steuerverwaltung eine Anpassung beantragen — das verhindert eine grosse Nachzahlung oder eine unnötige Überzahlung.
abzüglich AHV-Beiträge, BVG, 3a, Berufskosten...
Steuerbares Einkommen (geschätzt): CHF 72'000
Direkte Bundessteuer: ca. CHF 1'400
Staats- und Gemeindesteuer ZH: ca. CHF 9'200
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Geschätzte Gesamtsteuer: ca. CHF 10'600 (~14.7%)
03 AHV/IV/EO-Beiträge
Als selbständig Erwerbender zahlst du die AHV/IV/EO-Beiträge komplett selbst — es gibt keinen Arbeitgeberbeitrag. Die Beiträge werden auf deinem Nettoeinkommen (Geschäftsgewinn minus Geschäftskosten) berechnet und folgen einer sinkenden Skala:
| Nettoeinkommen | Beitragssatz (AHV/IV/EO) |
|---|---|
| Unter CHF 9'800 | 5.371% (Mindestbeitrag CHF 514/Jahr) |
| CHF 9'800 – 17'000 | 5.371% |
| CHF 17'000 – 21'400 | 5.509% |
| CHF 21'400 – 25'700 | 5.726% |
| CHF 25'700 – 30'100 | 6.078% |
| CHF 30'100 – 34'500 | 6.632% |
| CHF 34'500 – 42'800 | 7.543% |
| CHF 42'800 – 51'400 | 8.444% |
| CHF 51'400 – 57'400 | 9.265% |
| Ab CHF 57'400 | 10.6% (Maximalsatz) |
Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse deines Wohnkantons. Du erhältst quartalsweise eine Akonto-Rechnung basierend auf dem gemeldeten Einkommen. Die definitive Abrechnung erfolgt nach der Steuerveranlagung — dann weiss die Ausgleichskasse dein effektives Einkommen und rechnet die Differenz ab.
Beitragssatz: 10.6% (Maximalsatz, da über CHF 57'400)
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Jährlicher AHV-Beitrag: CHF 8'480
Quartalsweise Akonto: CHF 2'120
04 MWST: Wann werde ich pflichtig?
Die MWST-Pflicht tritt ein, sobald dein weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht oder voraussichtlich erreichen wird. «Weltweit» bedeutet: Alle Umsätze zusammengerechnet, nicht nur die Schweizer. Unterhalb der Schwelle bist du von der MWST befreit.
Wenn du MWST-pflichtig wirst, stehen dir zwei Methoden zur Auswahl:
- Effektive Methode: Du stellst deinen Kunden die gesetzliche MWST in Rechnung (Normalsatz 8.1%, reduzierter Satz 2.6%, Sondersatz 3.8%) und ziehst die Vorsteuer auf deinen Geschäftsausgaben ab. Abrechnung quartalsweise
- Saldosteuersatz-Methode: Du rechnest pauschal mit einem branchenspezifischen Satz ab (z.B. 5.9% für IT/Beratung). Einfacher, aber ohne Vorsteuerabzug. Abrechnung halbjährlich
Die Anmeldung erfolgt online auf estv.admin.ch. Die ESTV teilt dir eine MWST-Nummer zu (Format: CHE-XXX.XXX.XXX MWST), die du auf allen Rechnungen angeben musst.
05 Abzugsfähige Geschäftskosten
Jede geschäftlich bedingte Ausgabe mindert deinen steuerbaren Gewinn. Als Freelancer kannst du deutlich mehr abziehen, als du vielleicht denkst. Hier eine Übersicht der wichtigsten abzugsfähigen Kosten:
| Kategorie | Beispiele | Nachweis |
|---|---|---|
| Büro / Homeoffice | Mietanteil Arbeitszimmer, Strom, Heizung, Reinigung | Mietvertrag + Flächenberechnung |
| Arbeitsmaterial | Computer, Monitor, Drucker, Software-Abos, Büromaterial | Kaufbelege |
| Fahrtkosten | ÖV-Abo, Kilometerentschädigung (CHF 0.70/km), Parkgebühren | Fahrtenbuch oder ÖV-Belege |
| Weiterbildung | Kurse, Fachliteratur, Konferenzen, Online-Trainings | Rechnungen + Kursbestätigungen |
| Versicherungen | Berufshaftpflicht, Krankentaggeld (Geschäftsanteil), BVG | Policen + Zahlungsbelege |
| Telefon / Internet | Geschäftsanteil an Mobilabo und Internetanschluss | Rechnungen + geschätzter Anteil |
| Werbung / Marketing | Website, Visitenkarten, Inserate, Social-Media-Ads | Rechnungen |
| Vorsorge | AHV/IV/EO-Beiträge, BVG, Säule 3a | Bescheinigungen |
Bei gemischt genutzten Ausgaben (z.B. Handy privat und geschäftlich) darfst du nur den geschäftlichen Anteil abziehen. Eine gängige Aufteilung ist 50/50, aber du solltest den tatsächlichen Geschäftsanteil plausibel begründen können.
06 BVG und 3. Säule
Als Freelancer bist du in Sachen Vorsorge auf dich selbst gestellt. Anders als bei Angestellten gibt es keinen Arbeitgeber, der BVG-Beiträge für dich einzahlt. Das Schweizer 3-Säulen-System funktioniert für Selbständige so:
- 1. Säule (AHV): Obligatorisch. Sichert das Existenzminimum im Alter. Die maximale AHV-Rente beträgt ca. CHF 2'450/Monat — deutlich zu wenig für die meisten Lebensstandards
- 2. Säule (BVG): Für Selbständige freiwillig. Du kannst dich bei einer Vorsorgeeinrichtung deines Berufsverbands oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern. Vorteil: Die Beiträge sind steuerlich absetzbar
- 3. Säule (Säule 3a): Freiwillig, aber steuerlich sehr attraktiv. Die Einzahlungen sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig
Ohne BVG: max. 20% des Nettoeinkommens (max. CHF 36'288/Jahr)
// Beispiel ohne BVG, Nettoeinkommen CHF 80'000:
Max. Einzahlung: 20% × CHF 80'000 = CHF 16'000
(unter dem Maximalwert von CHF 36'288 → volle CHF 16'000 absetzbar)
Die Steuerersparnis durch die Säule 3a ist erheblich. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% spart eine Einzahlung von CHF 16'000 rund CHF 4'800 an Steuern — jedes Jahr. Gleichzeitig baust du Altersvorsorge auf. Für Freelancer ohne BVG ist die Säule 3a praktisch ein Muss.
07 Praxis-Tipps für die Steuererklärung
Die Steuererklärung als Freelancer muss nicht stressig sein — wenn du das ganze Jahr über ein paar einfache Gewohnheiten pflegst. Hier die wichtigsten Praxis-Tipps:
- Monatliche Steuerreserven bilden: Lege jeden Monat 25–30% deines Nettogewinns auf ein separates Sparkonto. So bist du vorbereitet, wenn die Steuerrechnung kommt. Nichts ist schlimmer als eine Nachzahlung, die du nicht erwartet hast
- Geschäfts- und Privatkonto trennen: Ein separates Geschäftskonto ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Es vereinfacht die Buchhaltung massiv und schützt dich bei einer Steuerprüfung
- Belege sofort digitalisieren: Fotografiere oder scanne jeden Beleg am Tag des Erhalts. Thermopapier-Kassenzettel verblassen innerhalb weniger Monate. Digital archiviert sind sie 10 Jahre lang lesbar
- Quartalsweise Buchhaltung machen: Warte nicht bis zum Jahresende. Mach mindestens quartalsweise einen Abgleich deiner Einnahmen und Ausgaben. So hast du immer den Überblick über deinen Gewinn und kannst die Akonto-Zahlungen besser steuern
- Provisorische Steuerrechnung anpassen: Wenn sich dein Einkommen stark verändert (nach oben oder unten), melde das der Steuerverwaltung. Eine angepasste provisorische Rechnung verhindert Überraschungen
- Fristen einhalten: Die Steuererklärung muss je nach Kanton bis Ende März oder Ende September eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kannst du meist unkompliziert online beantragen
08 Häufige Fragen zu Freelancer-Steuern
Muss ich als Freelancer quartalsweise Steuern zahlen?
Nein, in der Schweiz gibt es keine Quartals-Steuerpflicht für Freelancer. Du erhältst eine provisorische Steuerrechnung (meist jährlich oder in Raten), basierend auf dem geschätzten Einkommen. Die definitive Abrechnung erfolgt nach Einreichung der Steuererklärung. Es empfiehlt sich aber, monatlich Reserven zu bilden.
Was kann ich als Freelancer von den Steuern abziehen?
Alle geschäftlich bedingten Ausgaben: Büro/Homeoffice-Anteil, Arbeitsmaterial, Fachliteratur, Weiterbildung, Reisekosten, Versicherungen, Telefon/Internet (Geschäftsanteil), Software-Abos, Werbung und Marketing. Wichtig: Du brauchst für jeden Abzug einen Beleg.
Ab wann muss ich mich für die MWST registrieren?
Sobald dein weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht oder voraussichtlich erreichen wird. Unterhalb dieser Schwelle kannst du dich freiwillig registrieren, was sich lohnen kann, wenn du hohe Vorsteuern (z.B. grosse Einkäufe) hast.
Lohnt sich die Säule 3a als Freelancer?
Ja, unbedingt. Die Einzahlung in die Säule 3a ist vollständig vom steuerbaren Einkommen absetzbar. Ohne BVG darfst du bis zu 20% deines Nettoeinkommens einzahlen (max. CHF 36'288/Jahr). Das senkt deine Steuerlast sofort und baut gleichzeitig Altersvorsorge auf.